7. August 2023 in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen beginnt die Schule für die Erstklässler!
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Am 07. August 2023 ist an den meisten Schulen in Nordrhein-Westfalen der erste Schultag der Erstklässler. Dieser häufig auch als Einschulung bezeichnete Tag geht üblicherweise mit verschiedenen Bräuchen einher, wie z.B. Einführungsveranstaltungen durch die Schule sowie der Übergabe von Schultüten durch Eltern an ihre Kinder.
In Nordrhein-Westfalen ist der Schulbeginn für die Erstklässler normalerweise immer zu Beginn des Schuljahres. Dieser fällt - wie auch für alle anderen Schüler - direkt auf den Tag nach den nordrhein-westfälischen Sommerferien. An manchen Schulen in Nordrhein-Westfalen ist es jedoch auch Brauch, den Schulanfang 2023 auf einen Tag später zu legen, um dieses besondere Ereignis vom normalen Schuljahresbeginn nach den Sommerferien zu entkoppeln.
Meist liegt das Einschulalter in Deutschland, je nach Bundesland, zwischen 5 und 7 Jahren. Im Regelfall muss ein Kind, das bis zu einem besonderen Stichtag eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum nächstmöglichen Datum in die Schule gehen. Es steht dann unter der Schulpflicht.
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Montag, 7. August 2023
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Überblick für Nordrhein-Westfalen So liegen die Schulferien im Jahr 2023
Düsseldorf · Um Urlaub und Kurztrips besser planen zu können, haben wir eine Übersicht mit den Feiertagen und Schulferien 2023 zusammengestellt.
11.10.2022, 08:32 Uhr
Das sind die Ferienzeiten in NRW. [Symbolbild]
Foto: dpa/Axel HeimkenDie Corona-Beschränkungen sind fast überall gefallen. Das Reisen in Europa ist wieder deutlich leichter geworden. Viele planen bereits ihren Urlaub. Wir haben die Ferien für 2023 zusammengefasst.
Schulferien 2023 in NRW:
- 23. Dezember 2022 bis 6. Januar 2023: Weihnachtsferien
- 3. April bis 15. April 2023: Osterferien
- 22. Juni bis 4. August 2023: Sommerferien
- 2. Oktober bis 14. Oktober 2023: Herbstferien
- 21. Dezember 2023 bis 5. Januar 2024: Weihnachtsferien
Feiertage 2023 für NRW:
- 1. Januar [Sonntag]: Neujahr
- 7. April: Karfreitag
- 10. April: Ostermontag
- 1. Mai [Montag]: Tag der Arbeit
- 18. Mai [Donnerstag]: Christi Himmelfahrt
- 29. Mai: Pfingstmontag
- 8. Juni [Donnerstag]: Fronleichnam
- 3. Oktober [Dienstag]: Tag der Deutschen Einheit
- 1. November [Mittwoch]: Allerheiligen
- 25. Dezember [Montag]: 1. Weihnachtstag
- 26. Dezember [Dienstag]: 2. Weihnachtstag
Die Sommerferien starten am 22. Juni, nach sechs Wochen Pause beginnt dann am 7. August das neue Schuljahr.
Ärgerlich ist, dass der Tag der Deutschen Einheit 2023 in die Herbstferien fällt. Am 2. Oktober, das ist der Montag, beginnen dann die Ferien bis zum 14. Oktober.
Die Weihnachtsferien fangen im Jahr 2023 am 21. Dezember an. Am 8. Januar 2024 geht es wieder in die Schule.
Um besser planen zu können, hier noch einige Infos für Arbeitnehmer:
Wie viele Urlaubstage steht Arbeitnehmern zu?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmer das Recht auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr - also auf vier Wochen. Der volle Urlaubsanspruch beginnt allerdings erst nach sechs Monaten.
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Wer hat Vorrang bei der Urlaubsplanung?
Bei der Planung müssen soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden: Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern haben in den Sommerferien beispielsweise Vorrang gegenüber den Kollegen. Oder aber wenn der Ehepartner zu einer bestimmten Zeit Betriebsurlaub machen muss, ist das ebenfalls zu berücksichtigen. Damit es unter den Kollegen keinen Streit gibt, sollte gleich zu Jahresbeginn eine Urlaubsliste herumgehen, in die jeder seine Wünsche eintragen kann.
Kann der Arbeitgeber Urlaub verweigern?
Der Arbeitgeber darf den Urlaub aus betrieblichen Gründen auch stückeln. Ein Teil des Urlaubs muss aber an mindestens zwölf zusammenhängenden Tagen genommen werden können. Ist die Auftragslage besonders gut oder müssen Terminaufträge erfüllt werden, kann der Arbeitgeber den Urlaub verweigern. Außerdem kann er Betriebsferien aussprechen, wenn zum Beispiel ein "Sommerloch" herrscht. Bis zu drei Fünftel des Jahresurlaubs dürfen solche Betriebsferien ausmachen.
Wie sieht es mit Resturlaub aus?
Grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung auf die ersten drei Monate des nächsten Jahres ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig. Dieser Urlaub muss dann bis zum 31. März genommen werden.
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